Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

des Vereins Pro Longo maï

Pro Longo Maï ist im Kanton Basel-Stadt gemeinnützig anerkannt.
Durch das Konkordatsprinzip gilt die Anerkennung auf Steuerbefreiung auch in den anderen Kantonen der Schweiz.

 

Spenden an Pro Longo maï sind von der Steuer absetzbar. Dazu schickt Pro Longo maï Ihnen einmal im Jahr eine Bescheinigung zu.

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Steuerbefreiung Verein Pro Longo maï
Steuerbefreiung Pro Longo mai 2019.pdf
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                  Steuerbefreiung Stiftung Longo Mai auf Anfrage