Gemeinnützigkeit

Auszug der steuerbefreiten Institutionen Basel-Stadt

 

Pro Longo maï ist im Kanton Basel-Stadt gemeinnützig anerkannt.

Durch das Konkordatsprinzip gilt die Anerkennung auf Steuerbefreiung auch in den anderen Kantonen der Schweiz.

 

Aktuelle Spendenliste der Steuerverwaltung auch zum Downloaden unter www.steuerverwaltung.bs.ch

 

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Steuerbefreiung Pro Longo mai 2019.pdf
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Steuerbefreiung Stiftung Longo Mai auf Anfrage